RS Vwgh 1988/2/24 85/18/0137

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Veröffentlicht am 24.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs5;
VStG §8 Abs1;

Rechtssatz

Das Treten der Pedale eines auf einem Ständer stehenden Motorfahrrades durch eine Person, die sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, bildet den Versuch (§ 8 Abs 1 VStG, § 99 Abs 5 StVO) der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO, wenn sich diese Tätigkeit dazu eignet, den Motor in Gang zu setzen.

Schlagworte

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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