RS Vwgh 1988/2/24 85/18/0137

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Veröffentlicht am 24.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs5;
VStG §8 Abs1;

Rechtssatz

Ist das Hinterrad des Fahrzeuges angekettet und deshalb das Ingangsetzen des Motors durch Treten der Pedale nicht möglich, so fehlt es zum Versuch der Inbetriebnahme am tauglichen Objekt. Es handelt sich dann um einen absolut untauglichen Versuch.

Schlagworte

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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