RS Vwgh 1988/2/24 88/18/0038

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Veröffentlicht am 24.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1797/48 B 24. September 1953 RS 1

Stammrechtssatz

Ein "Einspruch" gegen eine Entscheidung des VwGH ist im Gesetze nicht vorgesehen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180038.X01

Im RIS seit

11.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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