RS Vwgh 1988/2/25 88/02/0018

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Veröffentlicht am 25.02.1988
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L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

GVG Tir 1983 §13 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Landesgrundverkehrsbehörde beim Amt der Tir LReg ist eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag iSd Art 133 Z 4 B-VG. Eine VwGH-Beschwerde gegen ihre Bescheide ist unzulässig.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Justizwesen und GrundverkehrOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Bescheide von Kollegialbehörden iSd B-VG Art133 Z4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020018.X01

Im RIS seit

06.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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