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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/12/0199 E 29. Juni 1987 RS 3Stammrechtssatz
Die erforderliche Einsetzung der besonderen Habilitationskommission durch den BMfWuF stellt einen Verfahrensschritt dar, der zwar den einzusetzenden Mitgliedern gegenüber, nicht aber gegenüber dem Habilitationswerber, in Bescheidform zu ergehen hat. Wenn auch im Gesetz im Zusammenhang mit der Einsetzung der besonderen Habilitationskommission eine dem § 35 Abs 5 UOG vergleichbare Bestimmung fehlt, liegt es wohl im Sinne des Gesetzes, dem Habilitationswerber die Zusammensetzung dieser Kommission formlos bekannt zu geben.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120028.X01Im RIS seit
22.02.2007Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017