RS Vwgh 1988/3/1 87/11/0039

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Veröffentlicht am 01.03.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §3 Abs4 idF 1986/395;

Rechtssatz

Unter der "Höhe des gesicherten Anspruches" nach § 3 Abs 4 IESG ist im Zusammenhalt mit dem Folgesatz "vermindert um ...." der dem Arbeitnehmer gebührende Bruttobetrag, für den ihm nach §§ 1 und 3 IESG Insolvenz-Ausfallgeld zusteht, gemeint. (Hinweis auf E 13.2.1985, 83/11/0183 und E 11.6.1986, 84/11/0153)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110039.X04

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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