RS Vwgh 1988/3/2 87/01/0284

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Veröffentlicht am 02.03.1988
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0207 E 29. April 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die begründete Furcht vor Verfolgung muss sich auf jenes Land beziehen, dessen Staatsangehörigkeit der Asylwerber besitzt. Die Furcht vor Verpflegung in einem Land, das nicht das Heimatland ist, kann nämlich dadurch abgewendet werden, dass man den Schutz des Heimatlandes in Anspruch nimmt (Hinweis E 11.4.1984, 83/01/0257).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010284.X01

Im RIS seit

13.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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