RS Vwgh 1988/3/2 87/01/0284

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Veröffentlicht am 02.03.1988
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Es stellt keine konkrete Verfolgungshandlung iS der Genfer Konvention dar, wenn das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung im Heimatland des Antragstellers nicht gewährleistet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010284.X02

Im RIS seit

13.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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