RS Vwgh 1988/3/10 86/08/0251

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §307d Abs2 Z3;
ASVG §8 Abs1 Z3 litc;

Rechtssatz

Gemäß § 307 d Abs 2 Z 3 ASVG kommen neben einem Aufenthalt in Kurorten und Kuranstalten auch Zuschüsse zu einem solchen Aufenthalt als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge in Frage. Für die rechtliche Beurteilung ist nur maßgebend, dass der Zuschuss für den Kuraufenthalt des Versicherten (Pensionisten) geleistet wird, nicht aber, an wen er ausgezahlt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986080251.X02

Im RIS seit

17.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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