RS Vwgh 1988/3/10 87/16/0055

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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20/11 Grundbuch
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GBG 1955 §53 Abs1 letzter Satz;
GGG 1984 §26 Abs2 Satz1;
GGG 1984 TP9 Anm12 litb;
GGG 1984 TP9 C litb Z5;

Rechtssatz

Für Eintragungen der Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung mehrerer (hier sieben) Liegenschaften ohne beantragter Aufnahme der Bedingung des § 53 Abs 1 letzter Satz GBG sind entsprechend oft (hier siebenmal) die Gerichtsgebühren zu entrichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160055.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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