RS Vwgh 1988/3/10 87/16/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1988
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GJGebG 1962 §13;
JN §57;

Rechtssatz

Bei der Bewertung des Streitgegenstandes nach § 57 JN ist nur der geringere Wert zwingend als maßgeblich erklärt, sei es der der Pfandforderung oder der des (vom Kläger zu bewertenden) Pfandes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160051.X02

Im RIS seit

10.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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