RS Vwgh 1988/3/11 87/11/0200

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Veröffentlicht am 11.03.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtsverletzungsmöglichkeit bei Zurückweisung eines Antrages "auf Zulassung" eines Pkw's "durch Widerruf der Einziehung der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines nach § 9 Abs 3 KfzStG bzw. Aushändigung der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines nach § 9 Abs 1 KfzStG", obwohl vor Erhebung der Beschwerde das Fahrzeug gem § 37 KFG 1967 neuerlich zum Verkehr zugelassen wurde. (Der Bfr hat eine Reihe von (privatrechtlichen) Umständen geltend gemacht, auf Grund der die Verwendung des ursprünglichen Kennzeichens für ihn weiterhin von Bedeutung ist.)

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110200.X01

Im RIS seit

11.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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