RS Vwgh 1988/3/14 86/15/0098

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

BAO §34;
GebG 1957 §33 TP18;
WGG 1979;

Rechtssatz

Daß die im vorliegenden Fall zur Zahlung einer Rechtsgebühr nach § 33 TP 18 GebG 1957 herangezogene WohnungseigentumsbauGmbH den Status der Gemeinnützigkeit besitzt, rechtfertigt keine Befreiung von der genannten Rechtsgebühr, da mit der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft (iSd §§ 34 ff BAO bzw iS der Bestimmungen des WGG) keineswegs eine generelle Gebührenfreiheit verbunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986150098.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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