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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §31 Abs2;Rechtssatz
Beabsichtigt die Dienstbehörde, die vom Beamten benützte Wohnung einem anderen Beamten als Naturalwohnung zuzuweisen, so liegt ein dienstliches Interesse an der Räumung der Wohnung vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986120080.X02Im RIS seit
22.09.2006