RS Vwgh 1988/3/15 87/14/0073

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Veröffentlicht am 15.03.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §243;
BAO §245 Abs1;
BAO §245 Abs2;
BAO §250 Abs1;

Rechtssatz

Ein Antrag iSd § 245 Abs 2 BAO kann den Lauf der Berufungsfrist nicht mehr hemmen, wenn er erst nach deren Ablauf eingebracht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140073.X05

Im RIS seit

15.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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