RS Vwgh 1988/3/15 87/07/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.1988
beobachten
merken

Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10 Abs3;
FlVfLG Krnt 1979 §25;

Rechtssatz

Im Zusammenlegungsverfahren erstattete Änderungs- bzw. Lösungsvorschläge von Parteien sind nur dann von rechtlicher Relevanz, wenn sich die Gestaltung des Zusammenlegungsplanes für diese Parteien ohne Berücksichtigung dieser Vorschläge als gesetzwidrig erweisen würde. (Hinweis auf E vom 31.3.1987, 86/07/0018)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070099.X01

Im RIS seit

05.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten