RS Vwgh 1988/3/16 85/13/0023

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §91;

Rechtssatz

Ebensowenig wie die Behörde im Zuge der Beschlagnahme zu prüfen hat, ob die beschlagnahmten Gegenstände sich rechtmäßigerweise in der Gewahrsame des bisherigen Inhabers befunden haben, ebensowenig hat sie dies bei Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände zu tun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130023.X02

Im RIS seit

16.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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