RS Vwgh 1988/3/16 85/13/0023

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §91;

Rechtssatz

Will der Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände deren Rückgabe an den bisherigen Inhaber verhindern, so stehen ihm hiefür diesselben rechtlichen Möglichkeiten offen, die ihm ohne Beschlagnahme offenstehen würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130023.X03

Im RIS seit

16.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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