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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §48 Abs2;Rechtssatz
Beschwerdelegitimation kommt nur dem Alleineigentümer einer Realapotheke zu und nicht dem Leiter der Apotheke (Hinweis auf E 29.6.1987, 87/08/0048).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080330.X02Im RIS seit
31.03.2006