RS Vwgh 1988/3/17 87/08/0330

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Veröffentlicht am 17.03.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §48 Abs2;
ApG 1907 §53;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Beschwerdelegitimation kommt nur dem Alleineigentümer einer Realapotheke zu und nicht dem Leiter der Apotheke (Hinweis auf E 29.6.1987, 87/08/0048).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080330.X02

Im RIS seit

31.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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