RS Vwgh 1988/3/17 88/08/0087

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Veröffentlicht am 17.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §26 Abs1;
VStG §22;

Rechtssatz

Bei einem Verstoß gegen § 26 Abs 1 AZG handelt es sich um keinen den Fortsetzungszusammenhang ausschließenden Begriff gegen die Gesundheit von Arbeitnehmern (Hinweis auf E 21.11.1984, 82/11/0091).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080087.X01

Im RIS seit

28.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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