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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1 idF 1974/796;Rechtssatz
Hat der Asylwerber bei seinem ersten Aufenthalt in Ö (im Jahre 1972) keinen Asylantrag gestellt, da damals keine Verfolgungshandlungen aus Gründen der Religion vorlagen, so kann daraus nicht geschlossen werden, dass gegen den Asylwerber auch nun keine Eingriffe in seine "Grundrechte" und keine "Benachteiligungen" vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010319.X05Im RIS seit
17.06.2005