RS Vwgh 1988/3/23 87/01/0319

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1988
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 idF 1974/796;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Hat der Asylwerber bei seinem ersten Aufenthalt in Ö (im Jahre 1972) keinen Asylantrag gestellt, da damals keine Verfolgungshandlungen aus Gründen der Religion vorlagen, so kann daraus nicht geschlossen werden, dass gegen den Asylwerber auch nun keine Eingriffe in seine "Grundrechte" und keine "Benachteiligungen" vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010319.X05

Im RIS seit

17.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten