RS Vwgh 1988/3/23 87/03/0271

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §8;
KflG 1952 §17;
KflG 1952 §7;

Rechtssatz

Im Zurücknahmeverfahren nach § 7 oder nach § 17 KflG sind Parteirechte anderer Kraftfahrlinienunternehmer als des betroffenen Unternehmers nicht vorgesehen. Anderen Kraftfahrlinienunternehmern steht insbesondere kein - mit Anspruch auf Sachentscheidung verbundenes - Recht zur Antragstellung betreffend die Zurücknahme einer Konzession eines anderen Kraftfahrlinienunternehmers zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030271.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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