RS Vwgh 1988/3/23 87/03/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1988
beobachten
merken

Index

20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht

Norm

EisbEG 1954 §17 Abs1;

Rechtssatz

Zum Umfang der Duldung des Betriebes der U-Bahn gehören alle jene Tätigkeiten, die mit der Abwicklung des öffentlichen Verkehrs einer U-Bahn in einer Tunnelröhre verbunden sind. Es ist nicht zu erkennen, dass diese Umschreibung der Dienstbarkeiten eine Überprüfung dahin, ob von ihr schonend Gebrauch gemacht wird, nicht zuließe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030009.X05

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten