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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/01/0165 E 30. September 1987 RS 1Stammrechtssatz
Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen, da Anfragen an die staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010319.X02Im RIS seit
17.06.2005