Index
19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 1968 §1 idF 1974/796;Rechtssatz
Der Grundsatz der Familieneinheit (die Asylwerberin meint, dass die von ihrem Ehemann angeführten Gründe auch für sie gelten müssten) ist weder im AsylG noch in der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge enthalten. Für die Anerkennung als Konventionsflüchtling kommt es nur darauf an, ob konkrete Verfolgungshandlungen gegen den einzelnen Asylwerber gesetzt worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010319.X01Im RIS seit
17.06.2005