RS Vwgh 1988/3/23 86/13/0078

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §106a;

Rechtssatz

Da außer dem erhöhten Hauptmietzins auch die auf ihn entfallende Umsatzsteuer zu leisten ist, ist bei der Ausmessung des Abgeltungsbetrages deshalb neben dem Betrag um den der erhöhte Hauptmietzins das Vierfache des gesetzlichen Hauptmietzinses übersteigt, auch die auf ihn entfallende Umsatzsteuer zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130078.X02

Im RIS seit

23.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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