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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 1968 §1 idF 1974/796;Rechtssatz
Nach dem Asylgesetz und der Genfer Konvention kommt es darauf an, ob Verfolgungshandlungen gegen den einzelnen Asylwerber vorliegen oder nicht. Bei einem gemeinsamen einreisenden Ehepaar ist es daher durchaus möglich, dass nur ein Ehepartner Asylrecht hat, der Antrag des andern hingegen erfolglos bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010319.X06Im RIS seit
17.06.2005