RS Vwgh 1988/3/25 87/11/0271

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1988
beobachten
merken

Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs1
AVG §34 Abs3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
87/11/0272
Vorgeschichte:
86/11/0145 E 25.03.1987 VS VwSlg 12429 A/1987;

Rechtssatz

Die Behauptungen, ....." die Behörde handle wie im Polizeistaat oder wie in Ostblockstaaten, sie verwende Gestapo-Methoden, sie handle nicht nur rechtswidrig, sondern missachte darüber hinaus prinzipiell das Rechtsstaatsgebot, und bediene sich Methoden, wie sie nur in Staaten angewendet werden, die den Vorstellungen von einem Rechtsstaat diametral widersprechen ..." gehen über eine vertretbare Kritik am Verhalten der Behörde weit hinaus und stellen sich als Ordnungswidrigkeit iSd § 34 Abs 3 AVG dar (Hinweis auf E 11.12.1985, 84/03/0155).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110271.X02

Im RIS seit

15.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten