RS Vwgh 1988/3/25 87/11/0011

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Veröffentlicht am 25.03.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

B-VG Art131a;
KFG 1967 §76 Abs1;

Rechtssatz

Worauf der außergewöhnliche Erregungszustand des Kfz-Lenkers zurückzuführen ist (hier: eine mögliche Provokation durch den Polizeibeamten), ist für die Rechtmäßigkeit der Führerscheinabnahme unbeachtlich. Aus dem Wesen der Führerscheinabnahme als Maßnahme zur Hebung der Verkehrssicherheit ergibt sich, dass es ausschließlich auf die Verfassung, in der sich die betreffende Person im Zeitpunkt der Maßnahme befindet, sowie darauf ankommt, dass der Schluss gerechtfertigt erscheint, sie werde in dieser Verfassung ein Kraftfahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110011.X01

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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