RS Vwgh 1988/3/28 87/10/0202

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Veröffentlicht am 28.03.1988
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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg

Norm

RPG Vlbg 1973 §14 Abs6;
RPG Vlbg 1973 §14 Abs9;

Rechtssatz

Die Bestimmungen des § 14 Abs 6 iVm § 14 Abs 9 Vlbg RPG stellen allein auf die Bewilligung nach baurechtlichen Vorschriften ab. Die Versagung einer Bewilligung nach dem Landschaftsschutzgesetz konnte auf sie nicht gestützt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100202.X02

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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