RS Vwgh 1988/3/28 87/10/0155

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Veröffentlicht am 28.03.1988
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §54;

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:89/10/0110 E 13. November 1989 VwSlg 13061 A/1989;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 54 ForstG ist als Haftungsbestimmung von der ausschließlich der Schaffung von Abhilfe gegen durch Luftverunreinigungen hervorgerufenen Schäden dienenden Vorschrift des § 51 leg cit getrennt zu sehen. Jedenfalls kann aus § 54 kein Gebot für die Forstbehörde abgeleitet werden, sie hätte in einem Feststellungsbescheid gem § 51 Abs 1 die Inhaber aller Anlagen zu erfassen, deren Emissionen als Ursache der Gefährdung der Waldkultur in Betracht kommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100155.X05

Im RIS seit

19.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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