RS Vwgh 1988/3/28 87/10/0151

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Veröffentlicht am 28.03.1988
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Naturschutz Landschaftsschutz Umweltschutz
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0032 B 8. April 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Nur wenn der Spruch des Bescheides Rechte des Beschwerdeführers verletzt, kann dies zur Aufhebung des Bescheides wegen Rechtswidrigkeit führen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100151.X01

Im RIS seit

20.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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