RS Vwgh 1988/4/8 87/18/0081

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Veröffentlicht am 08.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkSchV 1983 §1 Abs1 lita;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Das bloße Vergessen des Kennzeichens eines in einer Kurzparkzone zum Halten und Parken aufgestellten Fahrzeuges während der Dauer der Aufstellung mit einer richtig eingestellten Parkscheibe stellt durchaus ein geringes Verschulden dar. Auch ist die durch das Fehlen einer richtig eingestellten Parkscheibe eingetretene Behinderung bei der Überwachung der Einhaltung der Parkdauer wohl noch als unbedeutende Folge zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180081.X05

Im RIS seit

08.04.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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