RS Vwgh 1988/4/8 88/18/0027

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Veröffentlicht am 08.04.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §339 Abs2 Satz1;
GewO 1973 §343 Abs1;
GewO 1973 §49 Abs2;
GewO 1973 §89 Abs2;

Rechtssatz

Der Pflicht juristischer Personen zur Erstellung von Bilanzen kann auch an einem anderen Ort als dem Standort der Gewerbeausübung nachgekommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180027.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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