RS Vwgh 1988/4/11 AW 88/04/0011

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Veröffentlicht am 11.04.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in Angelegenheit einer gewerblichen Betriebsanlage - Im Provisorialverfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs 2 VwGG ist nicht zu entscheiden, ob einer vom Adressaten entgegen der behördlicherseits vertretenen Rechtsansicht als Bescheid angesehenen, von ihm nunmehr mit Beschwerde an den VwGH bekämpften "Verständigung" der Behörde erster Instanz, in der auf die von dieser bei einer Überprüfung nach § 338 GewO 1973 festgestellten Mängel in der Betriebsanlage des Bf hingewiesen wird, die unverzüglich zu beheben seien und in der auch auf die Straffolgen bei Nichtbefolgung aufmerksam gemacht wird, tatsächlich Bescheidcharakter zukommt.

Schlagworte

VerfahrensrechtBegriff der aufschiebenden WirkungBesondere Rechtsgebiete GewerberechtBescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988040011.A02

Im RIS seit

08.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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