RS Vwgh 1988/4/11 86/12/0236

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Veröffentlicht am 11.04.1988
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §25 Abs1 idF 1979/561;
GehG 1956 §25 Abs2 idF 1979/561;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/12/0109 E 16. Juni 1986 VwSlg 12174 A/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Das Gesetz verlangt ausdrücklich die Bedachtnahme auf den Umfang der Nebentätigkeit, worunter der mit ihrer Ausübung verbundene Zeitaufwand zu verstehen ist (Hinweis E 10.3.1977, 616/76) und die Bedachtnahme auf die Bedeutung desselben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120236.X01

Im RIS seit

25.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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