Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/07/0018 E 31. März 1987 RS 2Stammrechtssatz
Die Forderung nach gleicher Beschaffenheit der Abfindungsgrundstücke mit den Altgrundstücken findet in der "Tunlichkeit" und in der Bedachtnahme auf die Interessen der anderen Parteien des Zusammenlegungsverfahrens ihre Grenze. Dafür, ob die Zusammenlegung den vom OÖ FLG angestrebten Zielen im Einzelfall entspricht oder nicht, kommt es nicht auf Einzelvergleiche von Alt- und Abfindungsgrundstücken, sondern auf das Ergebnis der Gegenüberstellung der Gesamtabfindung mit dem gesamten Altbestand an (Hinweis auf E 20.2.1986, 85/07/0294).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070143.X02Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
24.06.2015