RS Vwgh 1988/4/12 88/05/0019

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Veröffentlicht am 12.04.1988
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Index

L85003 Straßen Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art139;
LStG NÖ 1979 §32 Abs5 idF 8500-1;

Rechtssatz

Ausführungen, dass der VwGH bezügl der VO des Gemeinderates der Gemeinde Puchberg v 14.2.1985 mit der gem § 32 Abs 5 NÖ LStrG Grundstücke als Gemeindestraße dem öffentl Verkehr gewidmet wurden, keine Veranlassung sieht, beim VfGH einen Antrag nach Art 139 B-VG zu stellen weil es sich hiebei um eine typische Straße zur Aufschließung von als Bauland gewidmeten Grundflächen handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050019.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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