RS Vwgh 1988/4/13 87/03/0225

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs2;

Rechtssatz

Wurde die Verlängerung der Bewilligung gemäß § 45 Abs 2 StVO für 4 Fahrzeuge beantragt und wurde diese wahlweise für die Verwendung der Fahrzeuge 1 und 2 sowie wahlweise für die Verwendung der Fahrzeuge 3 und 4 ausgesprochen, so erfolgte zwar eine Zusammenfassung, dies jedoch solcherart, dass in Ansehung jeder für die Fahrzeuge 1 bis 4 erteilte Ausnahmebewilligung eine Verlängerung ausgesprochen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030225.X02

Im RIS seit

28.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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