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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §45 Abs2;Rechtssatz
Wurde die Verlängerung der Bewilligung gemäß § 45 Abs 2 StVO für 4 Fahrzeuge beantragt und wurde diese wahlweise für die Verwendung der Fahrzeuge 1 und 2 sowie wahlweise für die Verwendung der Fahrzeuge 3 und 4 ausgesprochen, so erfolgte zwar eine Zusammenfassung, dies jedoch solcherart, dass in Ansehung jeder für die Fahrzeuge 1 bis 4 erteilte Ausnahmebewilligung eine Verlängerung ausgesprochen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030225.X02Im RIS seit
28.12.2005Zuletzt aktualisiert am
23.04.2010