Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Auch für den Fall des Zutreffens des Vorbringens des Asylwerbers, er habe eine Ausreisegenehmigung nur durch Bestechung eines Beamten erlangt, kann diese, wegen der Praxis totalitärer Staaten, Reisebewegungen ihrer Bürger weitestgehend zu unterbinden oder strengen Beschränkungen zu unterwerfen, nicht als eine spezifisch gegen den Asylwerber gerichtete Verfolgungshandlung iSd Konvention angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010332.X05Im RIS seit
20.06.2005