RS Vwgh 1988/4/13 87/01/0332

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Es ist keine Rechtsverletzung darin zu erblicken, dass bis zum 14. Lebensjahr des Asylwerbers, der im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides im 33. Lebensjahr stand, zurückreichende Begebenheiten nicht als hinreichende Begründung für das Vorliegen einer wohlbegründeten Furcht vor Verfolgung gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010332.X04

Im RIS seit

20.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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