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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §45 Abs2;Rechtssatz
Der Beschwerdepunkt einer gegen die Abweisung eines Antrages auf Verlängerung der Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs 2 StVO bis Ende 1987 gerichteten Beschwerde kann zeitlich nur so verstanden werden, dass sich der Beschwerdeführer in dem Recht auf Unterbleiben einer vor dem Jahresende 1987 gelegenen Befristung als verletzt erachtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030225.X01Im RIS seit
28.12.2005Zuletzt aktualisiert am
23.04.2010