RS Vwgh 1988/4/13 87/03/0225

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs2;
VwGG §28 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Der Beschwerdepunkt einer gegen die Abweisung eines Antrages auf Verlängerung der Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs 2 StVO bis Ende 1987 gerichteten Beschwerde kann zeitlich nur so verstanden werden, dass sich der Beschwerdeführer in dem Recht auf Unterbleiben einer vor dem Jahresende 1987 gelegenen Befristung als verletzt erachtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030225.X01

Im RIS seit

28.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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