RS Vwgh 1988/4/13 87/01/0332

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Der bel Beh kann nicht der Vorwurf gemacht werden, sie habe den angefochtenen Bescheid unschlüssig begründet, wenn sie dem Vorbringen des Asylwerbers hinsichtlich des Versuches, ihn durch Zwang zum Beitritt zur tschechoslowakischen kommunistischen Partei zu bewegen, gestützt auf ihre Kenntnis der Verhältnisse in der CSSR entgegengehalten hat, dass es sich bei der tschechoslowakischen kommunistischen Partei um eine Kaderpartei handle, weshalb das diesbezügliche Vorbringen des Asylwerbers nicht glaubwürdig erscheine.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010332.X01

Im RIS seit

20.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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