Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der bel Beh kann nicht der Vorwurf gemacht werden, sie habe den angefochtenen Bescheid unschlüssig begründet, wenn sie dem Vorbringen des Asylwerbers hinsichtlich des Versuches, ihn durch Zwang zum Beitritt zur tschechoslowakischen kommunistischen Partei zu bewegen, gestützt auf ihre Kenntnis der Verhältnisse in der CSSR entgegengehalten hat, dass es sich bei der tschechoslowakischen kommunistischen Partei um eine Kaderpartei handle, weshalb das diesbezügliche Vorbringen des Asylwerbers nicht glaubwürdig erscheine.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010332.X01Im RIS seit
20.06.2005