RS Vwgh 1988/4/13 87/03/0120

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10;

Rechtssatz

Wesentlich für die Qualifikation eines Straßenteiles als Gehsteig ist die erkennbare Abgrenzung von der Fahrbahn, die jedoch in unterschiedlicher Weise erfolgen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030120.X01

Im RIS seit

13.04.1988

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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