Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z10;Rechtssatz
Wesentlich für die Qualifikation eines Straßenteiles als Gehsteig ist die erkennbare Abgrenzung von der Fahrbahn, die jedoch in unterschiedlicher Weise erfolgen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030120.X01Im RIS seit
13.04.1988Zuletzt aktualisiert am
20.11.2009