RS Vwgh 1988/4/13 87/01/0332

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Es kann der Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie die den Aufenthalt von Freunden und Verwandten des Asylwerbers im Ausland betreffenden behördlichen Einvernahmen als "systemimmanente" Vorgangsweise der Behörden und nicht als gegen die Person des Asylwerbers gerichtete Verfolgungshandlungen gewertet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010332.X03

Im RIS seit

20.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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