RS Vwgh 1988/4/14 87/08/0052

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Veröffentlicht am 14.04.1988
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Sozialversicherung - ASVG - AlVG
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §68 Abs1 letzter Satz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0008 E 9. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung genügt es, wenn der Zahlungspflichtige von der Vornahme der der Feststellung seiner Beitragsschulden dienenden Maßnahme - hier einer Beitragsprüfung - in Kenntnis gesetzt wird, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf diesen Zweck bedurfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080052.X04

Im RIS seit

16.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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