RS Vwgh 1988/4/15 85/17/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1988
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BAO §114;
BAO §166;
BAO §177 Abs1;
BrWMonG 1922;

Rechtssatz

Das Finanzamt ist nicht nur an das Untersuchungsergebnis der Technischen Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung gebunden. Der Hinweis der Finanzbehörde, die Untersuchungen der TUA würden stets mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit usw vorgenommen, reicht nicht, um einen Privatgutachten von vornherein den Glauben zu versagen (hier: Zwetschkenmaische).

Schlagworte

freie BeweiswürdigungBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170086.X03

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten