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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/03/0148 E 12. Februar 1986 RS 1Stammrechtssatz
Wurde in der Beschwerde als belangte Behörde das "Amt der .... Landesregierung" bezeichnet und geht aus der Fertigungsklausel des vorgelegten angefochtenen Bescheides eindeutig hervor, dass ein Bescheid der ..... Landesregierung angefochten werden soll, so haftet damit der Beschwerde kein Mangel im Sinne des § 28 Abs 1 Z 2 VwGG an (Hinweis E 19.12.1984, 81/11/0119).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986170182.X01Im RIS seit
15.04.1988