RS Vwgh 1988/4/15 85/17/0086

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Veröffentlicht am 15.04.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52 Abs1;
BAO §166;
BAO §177 Abs1;

Rechtssatz

Einem Amtsgutachten kommt keine beweismachende Monopolstellung zu; vielmehr ist der Wert eines Beweismittels nach seinem inneren Wahrheitsgehalt zu beurteilen, dh nach dem Anteil, den es zur Erledigung des Beweisthemas beiträgt, und nach der Schlüssigkeit oder Unschlüssigkeit der Aussage (Hinweis E 24.5.1965, 1624/64, VwSlg 6681 A/1965).

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170086.X01

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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