RS Vwgh 1988/4/18 88/10/0010

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Veröffentlicht am 18.04.1988
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70/08 Privatschulen

Norm

PrivSchG 1962 §2 Abs1;
PrivSchG 1962 §2 Abs2;

Rechtssatz

Als Verfolgung eines erzieherischen Zieles iSd § 2 Abs 2 PrivSchG AUSSER den mit deren Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten an sich verbindenden Erziehungszielen kann nicht angesehen werden, wenn die "Charakter-Festigung" ausschließlich als TEIL der im jeweiligen Unterrichtsgegenstand vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten anzusehen ist (hier: bezüglich der Gegenstände Fachkunde und Psychologie in einer "Privatschule für Massage").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100010.X02

Im RIS seit

12.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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