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70/08 PrivatschulenNorm
PrivSchG 1962 §2 Abs1;Rechtssatz
Als Verfolgung eines erzieherischen Zieles iSd § 2 Abs 2 PrivSchG AUSSER den mit deren Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten an sich verbindenden Erziehungszielen kann nicht angesehen werden, wenn die "Charakter-Festigung" ausschließlich als TEIL der im jeweiligen Unterrichtsgegenstand vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten anzusehen ist (hier: bezüglich der Gegenstände Fachkunde und Psychologie in einer "Privatschule für Massage").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100010.X02Im RIS seit
12.12.2006Zuletzt aktualisiert am
27.07.2012